Rechtsprechung
BVerwG, 07.05.1990 - 4 B 39.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Privilegierte Zulässigkeit des auf die Errichtung eines Stallgebäudes und Wohngebäudes zielenden Vorhabens - "Dienende" Funktion im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Voraussetzungen der Divergenzrüge - Grenzen der Berücksichtigungsfähigkeit einer ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 3 S 1382/89
- BVerwG, 07.05.1990 - 4 B 39.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1990 - 4 B 39.90
Auch für die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des beschließenden Senats vom 22. November 1985 - BVerwG 4 C 71.82 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 229) ist nichts ersichtlich. - BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1990 - 4 B 39.90
Das Berufungsgericht hat den Umstand einer herkömmlichen Streubebauung, der im Einzelfall gegen eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange sprechen kann (vgl. dazu auch BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66]; Beschluß vom 13. November 1973 - BVerwG 4 B 81.73 - BRS 27, Nr. 72), nicht grundsätzlich außer Betracht gelassen; es hat aber dargelegt, daß bei einer auf die konkreten Gegebenheiten abstellenden Betrachtungsweise das weithin sichtbare Vorhaben des Klägers auf einem schön gelegenen Südhang des Simonswälder Tales auch mit einer solchen für den Schwarzwald teilweise als herkömmlich zu bezeichnenden Streubebauung mit landwirtschaftlichen Gehöften nicht vereinbar wäre, weil es ersichtlich keinen nennenswerten Bezug zur Landwirtschaft aufweise und überwiegend Wohnzwecken diene. - BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 54.82
Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1990 - 4 B 39.90
- Es ist nicht ersichtlich und wird auch in der Beschwerdeschrift nicht substantiiert dargelegt, inwiefern sich das Berufungsgericht mit dieser Entscheidung in Widerspruch zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 19. April 1985 - BVerwG 4 C 54.82 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 226) gesetzt haben könnte, wonach eine Pensionspferdehaltung, obwohl in aller Regel nicht als Landwirtschaft im Sinne des § 146 BBauG anzusehen, dennoch unter bestimmten Voraussetzungen als Teil eines vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebes privilegiert sein kann (vgl. dazu jetzt § 201 BauGB).
- BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1990 - 4 B 39.90
In der Beschwerdeschrift wird kein die angegriffene Entscheidung des Berufungsgerichts tragender abstrakter Rechtssatz bezeichnet, der von einem ebensolchen Rechtssatz in einer der genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (zu den Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz vgl. Beschluß vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32). - BVerwG, 25.03.1986 - 4 B 41.86
Moorsiedlung - Ortsteil - Historische Entwicklung - Erweiterungsfähigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1990 - 4 B 39.90
Damit befindet sich das Berufungsurteil in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats, wonach herkömmliche Streubebauung zugunsten eines Bauwerbers nur in den Grenzen berücksichtigt werden kann, die durch dieses Herkommen jeweils gezogen sind (vgl. Beschluß vom 25. März 1986 - BVerwG 4 B 41.86 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 112). - BVerwG, 13.11.1973 - IV B 81.73
Zulässigkeit eines Wohnhauses im Außenbereich bei Streubauweise als herkömmlicher …
Auszug aus BVerwG, 07.05.1990 - 4 B 39.90
Das Berufungsgericht hat den Umstand einer herkömmlichen Streubebauung, der im Einzelfall gegen eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange sprechen kann (vgl. dazu auch BVerwGE 27, 137 [BVerwG 26.05.1967 - IV C 25/66]; Beschluß vom 13. November 1973 - BVerwG 4 B 81.73 - BRS 27, Nr. 72), nicht grundsätzlich außer Betracht gelassen; es hat aber dargelegt, daß bei einer auf die konkreten Gegebenheiten abstellenden Betrachtungsweise das weithin sichtbare Vorhaben des Klägers auf einem schön gelegenen Südhang des Simonswälder Tales auch mit einer solchen für den Schwarzwald teilweise als herkömmlich zu bezeichnenden Streubebauung mit landwirtschaftlichen Gehöften nicht vereinbar wäre, weil es ersichtlich keinen nennenswerten Bezug zur Landwirtschaft aufweise und überwiegend Wohnzwecken diene.